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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21   

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https://dejure.org/2022,30020
LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21 (https://dejure.org/2022,30020)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21 (https://dejure.org/2022,30020)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 26 Sa 1322/21 (https://dejure.org/2022,30020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Verstoß gegen eine Quarantäneauflage hat seit der gesetzlichen Neuregelung durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), welches am 23. Mai 2020 in Kraft getreten ist, nicht mehr den ...

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Quarantäneanordnung als fristloser Kündigungsgrund Bestandskräftigkeit der Quarantäneanordnung keine Voraussetzung für Kündigung durch Arbeitgeber Gefährdungshandlung eines Betriebsratsmitglieds durch Weiterarbeit trotz Quarantäneanordnung Keine ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Quarantäneanordnung als fristloser Kündigungsgrund; Bestandskräftigkeit der Quarantäneanordnung keine Voraussetzung für Kündigung durch Arbeitgeber; Gefährdungshandlung eines Betriebsratsmitglieds durch Weiterarbeit trotz Quarantäneanordnung; Keine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21
    Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18, Rn. 44).(Rn.21).

    Dies gilt auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18, Rn. 44).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21
    Dies gilt umgekehrt ebenso für ein nachfolgendes wahrheitswidriges Bestreiten, das für sich genommen ebenfalls nichts über die Schwere der begangenen Pflichtverletzung besagt (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20, Rn. 27).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 21).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 26 Sa 1322/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15).
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